Wie arbeiten wir?

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  • Wir verstehen uns als Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner der Lehrkräfte. Mit unserer Arbeit sind wir inhaltlich und organisatorisch eng an „unsere“ Schule gebunden, die die Kinder mit besonderem Förderbedarf auswählt, die Einverständniserklärung der Elternhäuser einholt und die notwendigen Lernmaterialien und eine geeignete Räumlichkeit bereit stellt.
  • Unser Ansprechpartner/unsere Ansprechpartnerin ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer unseres Patenkindes.
  • Die Treffen mit unseren Patenkindern finden grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Schule statt. Andere Regelungen (z. B. Hausbesuche oder der Besuch kultureller Veranstaltungen) werden in jedem Falle zuvor mit den Klassenlehrern abgesprochen.
  • Wir bringen verlässlich mindestens zwei Stunden pro Woche für die Arbeit mit den Patenkindern mit.
  • Wir verpflichten uns, die Informationen, die wir über die familiäre Situation eines Kindes von der Schule oder dem Kind selbst erhalten, nicht an Personen außerhalb der Bildungsinitiative weiter zu geben.
  • Bevor wir die Lernpatentätigkeit aufnehmen, legen wir der Schule ein erweitertes Führungszeugnis vor.
  • Pädagogische Vorbildung wird nicht vorausgesetzt, um als Lernpatin/Lernpate tätig zu werden, wohl aber die Bereitschaft, sich regelmäßig über die Erlebnisse und Erfahrungen als Lernpatin/Lernpate auszutauschen.
  • Die Lernpaten der Bildungsinitiative treffen sich ein Mal im Monat, an jedem zweiten Mittwoch um 19:00 Uhr im Jugendzentrum „Go In“ in Bönen, Bahnhofstraße 130.

Wenn Sie Lernpate/Lernpatin der Bildungsinitiative Bönen werden möchten, dann können Sie zur Kontaktaufnahme unser Online-Formular benutzen oder Sie rufen uns an.

Wenn Sie nicht Lernpate werden möchten, aber unsere Arbeit finanziell unterstützen wollen, können Sie das gern über unsere Konten tun; Kontakt und Informationen bei:

Inge Thomas · Bönener Straße 37 · 59199 Bönen
Tel. 02383 / 7594 · Mobil +179 48 53 778

oder über das Kontaktformular, das Sie unter der Rubrik “Kontakt” finden.

Spendenbescheinigung können ausgestellt werden.


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